AGB

Allem voran: Guter Kunde bleibt guter Kunde. Und das wissen wir zu schätzen. Aber wenn es hart auf hart kommt, müssen wir die folgenden Grund­lagen befolgen. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MEDIAWORK CREATIVE GMBH

1 Geltungs­bereich

Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) gelten für sämt­liche Verträge, Ange­bote und Dienst­leis­tungen zwischen der MEDIAWORK crea­tive GmbH (nach­fol­gend «Agentur») und ihren Kunden (nach­fol­gend «Auftrag­geber»), sofern nicht schrift­lich etwas anderes verein­bart wurde.

2 Vertrags­arten

Die Agentur erbringt ihre Leis­tungen entweder im Rahmen eines Werk­ver­trags gemäss Art. 363 ff. OR oder eines Dienst­leis­tungs­ver­trags gemäss Art. 394 ff. OR. Die genaue Vertragsart wird im jewei­ligen Angebot oder Vertrag fest­ge­legt.

3 Vertrags­abschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag­geber das von der Agentur unter­brei­tete Angebot schrift­lich oder per E‑Mail bestä­tigt. Ände­rungen oder Ergän­zungen des Vertrages bedürfen der schrift­li­chen Form.

4 Leis­tungs­um­fang

Der Umfang der von der Agentur zu erbrin­genden Leis­tungen ergibt sich aus dem jewei­ligen Angebot. Nach­träg­liche Ände­rungen des Leis­tungs­um­fangs bedürfen einer schrift­li­chen Verein­ba­rung und können zu einer Anpas­sung der Vergü­tung führen.

5 Mitwirkungs­pflichten des Auftrag­ge­bers

Der Auftrag­geber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durch­füh­rung des Auftrags erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen und Unter­lagen recht­zeitig zur Verfü­gung zu stellen. Verzö­ge­rungen, die durch unzu­rei­chende Mitwir­kung entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

6 Termine und Verzug

Verein­barte Termine und Fristen gelten nur dann als verbind­lich, wenn sie ausdrück­lich schrift­lich zuge­si­chert wurden. Verzö­ge­rungen aufgrund höherer Gewalt, behörd­li­cher Anord­nungen, tech­ni­scher Störungen, Krank­heit, Pande­mien oder anderer unvor­her­seh­barer Umstände sowie bei fehlender oder unzu­rei­chender Mitwir­kung des Auftrag­ge­bers entbinden die Agentur für die Dauer der Störung und eine ange­mes­sene Anlauf­zeit von der Pflicht zur termin­ge­rechten Leis­tung. Im Falle eines Verzugs ist der Agentur eine ange­mes­sene Nach­frist einzu­räumen; erst nach deren frucht­losem Ablauf kann der Auftrag­geber vom Vertrag zurück­treten. Scha­den­er­satz wegen Verzugs ist nur bei grober Fahr­läs­sig­keit oder Vorsatz durch die Agentur möglich.

7 Vergü­tung und Zahlungs­beding­ungen

Die Vergü­tung richtet sich nach dem im Angebot fest­ge­legten Betrag. Sofern nicht anders verein­bart, ist die Zahlung inner­halb von 30 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungs­verzug behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugs­zinsen in gesetz­li­cher Höhe zu berechnen.

8 Abnahme und Mängel­rüge

Der Auftrag­geber verpflichtet sich, die von der Agentur gelie­ferten Leis­tungen inner­halb von 30 Kalen­der­tagen nach Liefe­rung zu prüfen und schrift­lich frei­zu­geben oder etwaige Mängel schrift­lich zu rügen. Erfolgt keine Rück­mel­dung inner­halb dieser Frist, gelten die Leis­tungen als abge­nommen. Spätere Bean­stan­dungen werden nur berück­sich­tigt, wenn sie versteckte Mängel betreffen, die trotz ordnungs­ge­mässer Prüfung nicht erkennbar waren. Ände­rungs- oder Ergän­zungs­wün­sche, die nach der Abnahme geäus­sert werden und nicht ausdrück­lich im ursprüng­li­chen Leis­tungs­um­fang enthalten sind, gelten als Zusatz­leis­tungen und werden entspre­chend vergütet.

9 Nutzungs­rechte

Die Agentur über­trägt dem Auftrag­geber nach voll­stän­diger Bezah­lung das einfache, nicht ausschliess­liche Nutzungs­recht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken. Dieses Nutzungs­recht ist zeit­lich und räum­lich unbe­schränkt und berech­tigt den Auftrag­geber zur unein­ge­schränkten Nutzung der Werke für die verein­barten Zwecke. Eine weiter­ge­hende Nutzung, insbe­son­dere die Bear­bei­tung oder Weiter­gabe an Dritte, bedarf der schrift­li­chen Zustim­mung der Agentur.

10 Haftung

Die Agentur haftet für Schäden, die durch vorsätz­li­ches oder grob fahr­läs­siges Verhalten verur­sacht wurden. Eine weiter­ge­hende Haftung, insbe­son­dere für Folge­schäden, ist ausge­schlossen.

10.1 Ände­rungen durch Dritte

Für Schäden, Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gungen oder sons­tige Mängel, die nach Über­gabe durch Verän­de­rungen seitens des Auftrag­ge­bers oder Dritter an den erbrachten Leis­tungen entstehen, über­nimmt die Agentur keine Haftung.

10.2 Gewähr­leis­tung

Sofern nicht ausdrück­lich anders verein­bart, über­nimmt die Agentur keine Gewähr für die unein­ge­schränkte Funk­ti­ons­fä­hig­keit der erbrachten Leis­tungen in der spezi­fi­schen Hard- oder Soft­ware­um­ge­bung des Auftrag­ge­bers. Die Haftung für Fehler oder Beein­träch­ti­gungen, die durch Dritte (z. B. Hostin­g­an­bieter, Browser, Plugins) verur­sacht werden, ist ausge­schlossen.

11 Geheim­hal­tung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags­ver­hält­nisses erlangten Infor­ma­tionen vertrau­lich zu behan­deln und nicht an Dritte weiter­zu­geben. Diese Verpflich­tung bleibt auch nach Been­di­gung des Vertrags­ver­hält­nisses bestehen.

12 Daten­schutz

Die Agentur verar­beitet perso­nen­be­zo­gene Daten ausschliess­lich im Rahmen der Leistungs­erbringung und in Über­ein­stim­mung mit den geltenden Daten­schutz­be­stim­mungen (DSG/DSGVO). Der Auftrag­geber versi­chert, dass er zur Über­mitt­lung der erfor­der­li­chen Daten berech­tigt ist und notwen­dige Einwil­li­gungen einge­holt hat. Detail­lierte Infor­ma­tionen zur Daten­ver­ar­bei­tung finden sich in der Daten­schutz­er­klä­rung.

13 Leistungs­erbringung durch Dritte

Die Agentur ist berech­tigt, zur Leistungs­erbringung geeig­nete Dritte (z. B. Free­lancer oder spezia­li­sierte Dienst­leister) beizu­ziehen. In solchen Fällen erfolgt die Beauf­tra­gung im Namen und auf Rech­nung der Agentur oder – sofern ausdrück­lich verein­bart – im Namen des Auftrag­ge­bers. Für Leis­tungen, die durch Dritte erbracht werden, gelten ergän­zend die jewei­ligen AGB der beauf­tragten Dienst­leister. Für Leis­tungen von Dritten (z. B. Hosting, Domain­re­gis­trie­rung, Druck, Lizenzen, externe Dienst­leis­tungen), über­nimmt die Agentur keine Haftung für die ordnungs­ge­mässe Erbrin­gung dieser Leis­tungen. Die Agentur haftet insbe­son­dere nicht für Liefer­ver­zö­ge­rungen, Mängel, Ausfälle oder Schäden, die aus der Leistungs­erbringung durch Dritte resul­tieren.

14 Vertrags­dauer und Kündi­gung

Die Vertrags­dauer ergibt sich aus dem jewei­ligen Angebot. Beide Parteien können den Vertrag aus wich­tigem Grund ohne Einhal­tung einer Frist kündigen. Die bis zum Zeit­punkt der Kündi­gung erbrachten Leis­tungen sind entspre­chend zu vergüten.

15 Vorzei­tiger Auftrags­ab­bruch durch den Auftrag­geber

15.1 Kündi­gung durch den Auftrag­geber
Der Auftrag­geber ist berech­tigt, den Vertrag jeder­zeit schrift­lich zu kündigen. Im Falle einer Kündi­gung verpflichtet sich der Auftrag­geber, der Agentur folgende Kosten zu erstatten:

    • Die bis zum Zeit­punkt der Kündi­gung erbrachten Leis­tungen, berechnet auf Basis der verein­barten Vergü­tung oder, falls keine solche verein­bart wurde, auf Basis der übli­chen Vergü­tungs­sätze der Agentur.

    • Alle bis zum Zeit­punkt der Kündi­gung ange­fal­lenen und nicht stor­nier­baren Fremd­kosten, die im Zusam­men­hang mit dem Auftrag entstanden sind.

    • Eine pauschale Entschä­di­gung in Höhe von 25 % der verein­barten Gesamt­ver­gü­tung, sofern der Auftrag­geber nicht nach­weist, dass der Agentur ein gerin­gerer Schaden entstanden ist.

15.2 Nutzungs­rechte bei Kündi­gung
Bis zur voll­stän­digen Beglei­chung aller offenen Forde­rungen verbleiben sämt­liche Nutzungs­rechte an den von der Agentur erbrachten Leis­tungen bei der Agentur. Der Auftrag­geber ist nicht berech­tigt, bereits über­mit­telte Entwürfe, Konzepte oder sons­tige Arbeits­er­geb­nisse zu verwenden oder Dritten zugäng­lich zu machen.

15.3 Rück­gabe von Unter­lagen
Nach erfolgter Kündi­gung hat der Auftrag­geber alle von der Agentur bereit­ge­stellten Unter­lagen, Daten und Mate­ria­lien unver­züg­lich zurück­zu­geben oder auf Wunsch der Agentur zu vernichten. Eine weitere Nutzung oder Spei­che­rung dieser Mate­ria­lien ist unter­sagt.

16 Urhe­ber­recht und Nutzungs­rechte

16.1  Urhe­ber­recht vor Vertrags­abschluss

Alle von der Agentur erar­bei­teten Konzepte, Ideen, Skizzen, Entwürfe und sons­tigen krea­tiven Leis­tungen (nach­fol­gend «Werke») unter­liegen dem Schutz des Bundes­ge­setzes über das Urhe­ber­recht und verwandte Schutz­rechte (URG). Bis zum Abschluss eines schrift­li­chen Vertrags verbleiben sämt­liche Urhe­ber­rechte ausschliess­lich bei der Agentur. Eine Nutzung, Verviel­fäl­ti­gung oder Weiter­gabe dieser Werke durch den Auftrag­geber oder Dritte ist ohne ausdrück­liche schrift­liche Zustim­mung der Agentur nicht gestattet.

16.2 Über­tra­gung von Nutzungs­rechten bei Vertrags­abschluss

Mit Abschluss eines schrift­li­chen Vertrags und voll­stän­diger Beglei­chung der verein­barten Vergü­tung über­trägt die Agentur dem Auftrag­geber das einfache, nicht ausschliess­liche Nutzungs­recht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken. Dieses Nutzungs­recht ist zeit­lich und räum­lich unbe­schränkt und berech­tigt den Auftrag­geber zur unein­ge­schränkten Nutzung der Werke für die verein­barten Zwecke. Eine weiter­ge­hende Nutzung, insbe­son­dere die Bear­bei­tung oder Weiter­gabe an Dritte, bedarf der schrift­li­chen Zustim­mung der Agentur.

16.3 Nutzung bei Nicht­zu­stan­de­kommen eines Vertrags

Kommt kein Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftrag­geber zustande, verbleiben sämt­liche Urhe­ber­rechte an den erar­bei­teten Werken bei der Agentur. Eine Nutzung, Verviel­fäl­ti­gung oder Weiter­gabe dieser Werke durch den Auftrag­geber oder Dritte ist unter­sagt. Die Agentur behält sich vor, bei unbe­rech­tigter Nutzung recht­liche Schritte einzu­leiten.

16.4 Kenn­zeich­nung der Urhe­ber­schaft

Die Agentur ist berech­tigt, ihre Urhe­ber­schaft an den von ihr geschaf­fenen Werken in einer von ihr zu bestim­mende Form zu bezeichnen. Der Auftrag­geber ist nicht berech­tigt, diese Urhe­ber­be­zeich­nung ohne vorhe­rige schrift­liche Zustim­mung der Agentur zu entfernen oder zu verän­dern.

16.5 Refe­renz­nut­zung und Port­folio

Die Agentur ist berech­tigt, abge­schlos­sene Projekte sowie daraus entstan­dene Werke zum Zweck der Eigen­wer­bung und Doku­men­ta­tion in ihrem analogen und digi­talen Port­folio (z. B. Website, Social Media, Präsen­ta­tionen) unter Nennung des Auftrag­ge­bers, dessen Logo sowie Projekt­de­tails zu veröf­fent­li­chen. Dies gilt insbe­son­dere für visu­elle Arbeiten wie Design­kon­zepte, Webseiten, Marken­auf­tritte und Kampa­gnen. Der Auftrag­geber kann dieser Verwen­dung aus berech­tigten Gründen jeder­zeit mit Wirkung für die Zukunft wider­spre­chen. Der Wider­spruch bedarf der schrift­li­chen Form.

17   Schluss­be­stim­mungen

Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen unbe­rührt. Es gilt ausschliess­lich Schwei­ze­ri­sches Recht. Gerichts­stand ist der Sitz der Agentur. 

Stand: 16.06.2025