AGB
Allem voran: Guter Kunde bleibt guter Kunde. Und das wissen wir zu schätzen. Aber wenn es hart auf hart kommt, müssen wir die folgenden Grundlagen befolgen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MEDIAWORK CREATIVE GMBH
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen der MEDIAWORK creative GmbH (nachfolgend «Agentur») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2 Vertragsarten
Die Agentur erbringt ihre Leistungen entweder im Rahmen eines Werkvertrags gemäss Art. 363 ff. OR oder eines Dienstleistungsvertrags gemäss Art. 394 ff. OR. Die genaue Vertragsart wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das von der Agentur unterbreitete Angebot schriftlich oder per E‑Mail bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
4 Leistungsumfang
Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.
6 Termine und Verzug
Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, technischer Störungen, Krankheit, Pandemien oder anderer unvorhersehbarer Umstände sowie bei fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entbinden die Agentur für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit von der Pflicht zur termingerechten Leistung. Im Falle eines Verzugs ist der Agentur eine angemessene Nachfrist einzuräumen; erst nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Verzugs ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Agentur möglich.
7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Betrag. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
8 Abnahme und Mängelrüge
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Agentur gelieferten Leistungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung zu prüfen und schriftlich freizugeben oder etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als abgenommen. Spätere Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie versteckte Mängel betreffen, die trotz ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren. Änderungs- oder Ergänzungswünsche, die nach der Abnahme geäussert werden und nicht ausdrücklich im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden entsprechend vergütet.
9 Nutzungsrechte
Die Agentur überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das einfache, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und berechtigt den Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung der Werke für die vereinbarten Zwecke. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
10 Haftung
Die Agentur haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
10.1 Änderungen durch Dritte
Für Schäden, Funktionsbeeinträchtigungen oder sonstige Mängel, die nach Übergabe durch Veränderungen seitens des Auftraggebers oder Dritter an den erbrachten Leistungen entstehen, übernimmt die Agentur keine Haftung.
10.2 Gewährleistung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt die Agentur keine Gewähr für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der erbrachten Leistungen in der spezifischen Hard- oder Softwareumgebung des Auftraggebers. Die Haftung für Fehler oder Beeinträchtigungen, die durch Dritte (z. B. Hostinganbieter, Browser, Plugins) verursacht werden, ist ausgeschlossen.
11 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
12 Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Leistungserbringung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSG/DSGVO). Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übermittlung der erforderlichen Daten berechtigt ist und notwendige Einwilligungen eingeholt hat. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
13 Leistungserbringung durch Dritte
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Freelancer oder spezialisierte Dienstleister) beizuziehen. In solchen Fällen erfolgt die Beauftragung im Namen und auf Rechnung der Agentur oder – sofern ausdrücklich vereinbart – im Namen des Auftraggebers. Für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden, gelten ergänzend die jeweiligen AGB der beauftragten Dienstleister. Für Leistungen von Dritten (z. B. Hosting, Domainregistrierung, Druck, Lizenzen, externe Dienstleistungen), übernimmt die Agentur keine Haftung für die ordnungsgemässe Erbringung dieser Leistungen. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Lieferverzögerungen, Mängel, Ausfälle oder Schäden, die aus der Leistungserbringung durch Dritte resultieren.
14 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sind entsprechend zu vergüten.
15 Vorzeitiger Auftragsabbruch durch den Auftraggeber
15.1 Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur folgende Kosten zu erstatten:
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- Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen, berechnet auf Basis der vereinbarten Vergütung oder, falls keine solche vereinbart wurde, auf Basis der üblichen Vergütungssätze der Agentur.
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- Alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen und nicht stornierbaren Fremdkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind.
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- Eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Agentur ein geringerer Schaden entstanden ist.
15.2 Nutzungsrechte bei Kündigung
Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen bei der Agentur. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, bereits übermittelte Entwürfe, Konzepte oder sonstige Arbeitsergebnisse zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen.
15.3 Rückgabe von Unterlagen
Nach erfolgter Kündigung hat der Auftraggeber alle von der Agentur bereitgestellten Unterlagen, Daten und Materialien unverzüglich zurückzugeben oder auf Wunsch der Agentur zu vernichten. Eine weitere Nutzung oder Speicherung dieser Materialien ist untersagt.
16 Urheberrecht und Nutzungsrechte
16.1 Urheberrecht vor Vertragsabschluss
Alle von der Agentur erarbeiteten Konzepte, Ideen, Skizzen, Entwürfe und sonstigen kreativen Leistungen (nachfolgend «Werke») unterliegen dem Schutz des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Bis zum Abschluss eines schriftlichen Vertrags verbleiben sämtliche Urheberrechte ausschliesslich bei der Agentur. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Werke durch den Auftraggeber oder Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
16.2 Übertragung von Nutzungsrechten bei Vertragsabschluss
Mit Abschluss eines schriftlichen Vertrags und vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und berechtigt den Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung der Werke für die vereinbarten Zwecke. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
16.3 Nutzung bei Nichtzustandekommen eines Vertrags
Kommt kein Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zustande, verbleiben sämtliche Urheberrechte an den erarbeiteten Werken bei der Agentur. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Werke durch den Auftraggeber oder Dritte ist untersagt. Die Agentur behält sich vor, bei unberechtigter Nutzung rechtliche Schritte einzuleiten.
16.4 Kennzeichnung der Urheberschaft
Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmende Form zu bezeichnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Urheberbezeichnung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur zu entfernen oder zu verändern.
16.5 Referenznutzung und Portfolio
Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte sowie daraus entstandene Werke zum Zweck der Eigenwerbung und Dokumentation in ihrem analogen und digitalen Portfolio (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) unter Nennung des Auftraggebers, dessen Logo sowie Projektdetails zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere für visuelle Arbeiten wie Designkonzepte, Webseiten, Markenauftritte und Kampagnen. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung aus berechtigten Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch bedarf der schriftlichen Form.
17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Stand: 16.06.2025