AGB

Allem voran: Guter Kunde bleibt guter Kunde. Und das wissen wir zu schätzen. Aber wenn es hart auf hart kommt, müssen wir die folgenden Grund­lagen befolgen. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MEDIAWORK CREATIVE GMBH

1 Geltungs­bereich

Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) gelten für sämt­liche Verträge, Ange­bote und Dienst­leis­tungen zwischen der MEDIAWORK crea­tive GmbH (nach­fol­gend «Agentur») und ihren Kunden (nach­fol­gend «Auftrag­geber»), sofern nicht schrift­lich etwas anderes verein­bart wurde.

2 Vertrags­arten

Die Agentur erbringt ihre Leis­tungen entweder im Rahmen eines Werk­ver­trags gemäss Art. 363 ff. OR oder eines Dienst­leis­tungs­ver­trags gemäss Art. 394 ff. OR. Die genaue Vertragsart wird im jewei­ligen Angebot oder Vertrag fest­ge­legt.

3 Vertrags­abschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag­geber das von der Agentur unter­brei­tete Angebot schrift­lich oder per E‑Mail bestä­tigt. Ände­rungen oder Ergän­zungen des Vertrages bedürfen der schrift­li­chen Form.

4 Leis­tungs­um­fang

Der Umfang der von der Agentur zu erbrin­genden Leis­tungen ergibt sich aus dem jewei­ligen Angebot. Nach­träg­liche Ände­rungen des Leis­tungs­um­fangs bedürfen einer schrift­li­chen Verein­ba­rung und können zu einer Anpas­sung der Vergü­tung führen.

5 Mitwirkungs­pflichten des Auftrag­ge­bers

Der Auftrag­geber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durch­füh­rung des Auftrags erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen und Unter­lagen recht­zeitig zur Verfü­gung zu stellen. Verzö­ge­rungen, die durch unzu­rei­chende Mitwir­kung entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

6 Termine und Verzug

Verein­barte Termine und Fristen gelten nur dann als verbind­lich, wenn sie ausdrück­lich schrift­lich zuge­si­chert wurden. Verzö­ge­rungen aufgrund höherer Gewalt, behörd­li­cher Anord­nungen, tech­ni­scher Störungen, Krank­heit, Pande­mien oder anderer unvor­her­seh­barer Umstände sowie bei fehlender oder unzu­rei­chender Mitwir­kung des Auftrag­ge­bers entbinden die Agentur für die Dauer der Störung und eine ange­mes­sene Anlauf­zeit von der Pflicht zur termin­ge­rechten Leis­tung. Im Falle eines Verzugs ist der Agentur eine ange­mes­sene Nach­frist einzu­räumen; erst nach deren frucht­losem Ablauf kann der Auftrag­geber vom Vertrag zurück­treten. Scha­den­er­satz wegen Verzugs ist nur bei grober Fahr­läs­sig­keit oder Vorsatz durch die Agentur möglich.

7 Vergü­tung und Zahlungs­beding­ungen

Die Vergü­tung richtet sich nach dem im Angebot fest­ge­legten Betrag. Sofern nicht anders verein­bart, ist die Zahlung inner­halb von 30 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungs­verzug behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugs­zinsen in gesetz­li­cher Höhe zu berechnen.

8 Abnahme und Mängel­rüge

Der Auftrag­geber verpflichtet sich, die von der Agentur gelie­ferten Leis­tungen inner­halb von 30 Kalen­der­tagen nach Liefe­rung zu prüfen und schrift­lich frei­zu­geben oder etwaige Mängel schrift­lich zu rügen. Erfolgt keine Rück­mel­dung inner­halb dieser Frist, gelten die Leis­tungen als abge­nommen. Spätere Bean­stan­dungen werden nur berück­sich­tigt, wenn sie versteckte Mängel betreffen, die trotz ordnungs­ge­mässer Prüfung nicht erkennbar waren. Ände­rungs- oder Ergän­zungs­wün­sche, die nach der Abnahme geäus­sert werden und nicht ausdrück­lich im ursprüng­li­chen Leis­tungs­um­fang enthalten sind, gelten als Zusatz­leis­tungen und werden entspre­chend vergütet.

9 Nutzungs­rechte

Die Agentur über­trägt dem Auftrag­geber nach voll­stän­diger Bezah­lung das einfache, nicht ausschliess­liche Nutzungs­recht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken. Dieses Nutzungs­recht ist zeit­lich und räum­lich unbe­schränkt und berech­tigt den Auftrag­geber zur unein­ge­schränkten Nutzung der Werke für die verein­barten Zwecke. Eine weiter­ge­hende Nutzung, insbe­son­dere die Bear­bei­tung oder Weiter­gabe an Dritte, bedarf der schrift­li­chen Zustim­mung der Agentur.

10 Haftung

Die Agentur haftet für Schäden, die durch vorsätz­li­ches oder grob fahr­läs­siges Verhalten verur­sacht wurden. Eine weiter­ge­hende Haftung, insbe­son­dere für Folge­schäden, ist ausge­schlossen.

10.1 Ände­rungen durch Dritte

Für Schäden, Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gungen oder sons­tige Mängel, die nach Über­gabe durch Verän­de­rungen seitens des Auftrag­ge­bers oder Dritter an den erbrachten Leis­tungen entstehen, über­nimmt die Agentur keine Haftung.

10.2 Gewähr­leis­tung

Sofern nicht ausdrück­lich anders verein­bart, über­nimmt die Agentur keine Gewähr für die unein­ge­schränkte Funk­ti­ons­fä­hig­keit der erbrachten Leis­tungen in der spezi­fi­schen Hard- oder Soft­ware­um­ge­bung des Auftrag­ge­bers. Die Haftung für Fehler oder Beein­träch­ti­gungen, die durch Dritte (z. B. Hostin­g­an­bieter, Browser, Plugins) verur­sacht werden, ist ausge­schlossen.

11 Geheim­hal­tung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags­ver­hält­nisses erlangten Infor­ma­tionen vertrau­lich zu behan­deln und nicht an Dritte weiter­zu­geben. Diese Verpflich­tung bleibt auch nach Been­di­gung des Vertrags­ver­hält­nisses bestehen.

12 Daten­schutz

Die Agentur verar­beitet perso­nen­be­zo­gene Daten ausschliess­lich im Rahmen der Leistungs­erbringung und in Über­ein­stim­mung mit den geltenden Daten­schutz­be­stim­mungen (DSG/DSGVO). Der Auftrag­geber versi­chert, dass er zur Über­mitt­lung der erfor­der­li­chen Daten berech­tigt ist und notwen­dige Einwil­li­gungen einge­holt hat. Detail­lierte Infor­ma­tionen zur Daten­ver­ar­bei­tung finden sich in der Daten­schutz­er­klä­rung.

13 Leistungs­erbringung durch Dritte

Die Agentur ist berech­tigt, zur Leistungs­erbringung geeig­nete Dritte (z. B. Free­lancer oder spezia­li­sierte Dienst­leister) beizu­ziehen. In solchen Fällen erfolgt die Beauf­tra­gung im Namen und auf Rech­nung der Agentur oder – sofern ausdrück­lich verein­bart – im Namen des Auftrag­ge­bers. Für Leis­tungen, die durch Dritte erbracht werden, gelten ergän­zend die jewei­ligen AGB der beauf­tragten Dienst­leister. Für Leis­tungen von Dritten (z. B. Hosting, Domain­re­gis­trie­rung, Druck, Lizenzen, externe Dienst­leis­tungen), über­nimmt die Agentur keine Haftung für die ordnungs­ge­mässe Erbrin­gung dieser Leis­tungen. Die Agentur haftet insbe­son­dere nicht für Liefer­ver­zö­ge­rungen, Mängel, Ausfälle oder Schäden, die aus der Leistungs­erbringung durch Dritte resul­tieren.

14 Vertrags­dauer und Kündi­gung

Die Vertrags­dauer ergibt sich aus dem jewei­ligen Angebot. Beide Parteien können den Vertrag aus wich­tigem Grund ohne Einhal­tung einer Frist kündigen. Die bis zum Zeit­punkt der Kündi­gung erbrachten Leis­tungen sind entspre­chend zu vergüten.

15 Vorzei­tiger Auftrags­ab­bruch durch den Auftrag­geber

15.1 Kündi­gung durch den Auftrag­geber
Der Auftrag­geber ist berech­tigt, den Vertrag jeder­zeit schrift­lich zu kündigen. Im Falle einer Kündi­gung verpflichtet sich der Auftrag­geber, der Agentur folgende Kosten zu erstatten:

    • Die bis zum Zeit­punkt der Kündi­gung erbrachten Leis­tungen, berechnet auf Basis der verein­barten Vergü­tung oder, falls keine solche verein­bart wurde, auf Basis der übli­chen Vergü­tungs­sätze der Agentur.

    • Alle bis zum Zeit­punkt der Kündi­gung ange­fal­lenen und nicht stor­nier­baren Fremd­kosten, die im Zusam­men­hang mit dem Auftrag entstanden sind.

    • Eine pauschale Entschä­di­gung in Höhe von 25 % der verein­barten Gesamt­ver­gü­tung, sofern der Auftrag­geber nicht nach­weist, dass der Agentur ein gerin­gerer Schaden entstanden ist.

15.2 Nutzungs­rechte bei Kündi­gung
Bis zur voll­stän­digen Beglei­chung aller offenen Forde­rungen verbleiben sämt­liche Nutzungs­rechte an den von der Agentur erbrachten Leis­tungen bei der Agentur. Der Auftrag­geber ist nicht berech­tigt, bereits über­mit­telte Entwürfe, Konzepte oder sons­tige Arbeits­er­geb­nisse zu verwenden oder Dritten zugäng­lich zu machen.

15.3 Rück­gabe von Unter­lagen
Nach erfolgter Kündi­gung hat der Auftrag­geber alle von der Agentur bereit­ge­stellten Unter­lagen, Daten und Mate­ria­lien unver­züg­lich zurück­zu­geben oder auf Wunsch der Agentur zu vernichten. Eine weitere Nutzung oder Spei­che­rung dieser Mate­ria­lien ist unter­sagt.

16 Urhe­ber­recht und Nutzungs­rechte

16.1  Urhe­ber­recht vor Vertrags­abschluss

Alle von der Agentur erar­bei­teten Konzepte, Ideen, Skizzen, Entwürfe und sons­tigen krea­tiven Leis­tungen (nach­fol­gend «Werke») unter­liegen dem Schutz des Bundes­ge­setzes über das Urhe­ber­recht und verwandte Schutz­rechte (URG). Bis zum Abschluss eines schrift­li­chen Vertrags verbleiben sämt­liche Urhe­ber­rechte ausschliess­lich bei der Agentur. Eine Nutzung, Verviel­fäl­ti­gung oder Weiter­gabe dieser Werke durch den Auftrag­geber oder Dritte ist ohne ausdrück­liche schrift­liche Zustim­mung der Agentur nicht gestattet.

16.2 Über­tra­gung von Nutzungs­rechten bei Vertrags­abschluss

Mit Abschluss eines schrift­li­chen Vertrags und voll­stän­diger Beglei­chung der verein­barten Vergü­tung über­trägt die Agentur dem Auftrag­geber das einfache, nicht ausschliess­liche Nutzungs­recht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken. Dieses Nutzungs­recht ist zeit­lich und räum­lich unbe­schränkt und berech­tigt den Auftrag­geber zur unein­ge­schränkten Nutzung der Werke für die verein­barten Zwecke. Eine weiter­ge­hende Nutzung, insbe­son­dere die Bear­bei­tung oder Weiter­gabe an Dritte, bedarf der schrift­li­chen Zustim­mung der Agentur.

16.3 Nutzung bei Nicht­zu­stan­de­kommen eines Vertrags

Kommt kein Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftrag­geber zustande, verbleiben sämt­liche Urhe­ber­rechte an den erar­bei­teten Werken bei der Agentur. Eine Nutzung, Verviel­fäl­ti­gung oder Weiter­gabe dieser Werke durch den Auftrag­geber oder Dritte ist unter­sagt. Die Agentur behält sich vor, bei unbe­rech­tigter Nutzung recht­liche Schritte einzu­leiten.

16.4 Kenn­zeich­nung der Urhe­ber­schaft

Die Agentur ist berech­tigt, ihre Urhe­ber­schaft an den von ihr geschaf­fenen Werken in einer von ihr zu bestim­mende Form zu bezeichnen. Der Auftrag­geber ist nicht berech­tigt, diese Urhe­ber­be­zeich­nung ohne vorhe­rige schrift­liche Zustim­mung der Agentur zu entfernen oder zu verän­dern.

16.5 Refe­renz­nut­zung und Port­folio

Die Agentur ist berech­tigt, abge­schlos­sene Projekte sowie daraus entstan­dene Werke zum Zweck der Eigen­wer­bung und Doku­men­ta­tion in ihrem analogen und digi­talen Port­folio (z. B. Website, Social Media, Präsen­ta­tionen) unter Nennung des Auftrag­ge­bers, dessen Logo sowie Projekt­de­tails zu veröf­fent­li­chen. Dies gilt insbe­son­dere für visu­elle Arbeiten wie Design­kon­zepte, Webseiten, Marken­auf­tritte und Kampa­gnen. Der Auftrag­geber kann dieser Verwen­dung aus berech­tigten Gründen jeder­zeit mit Wirkung für die Zukunft wider­spre­chen. Der Wider­spruch bedarf der schrift­li­chen Form.

17   Schluss­be­stim­mungen

Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen unbe­rührt. Es gilt ausschliess­lich Schwei­ze­ri­sches Recht. Gerichts­stand ist der Sitz der Agentur. 

Stand: 16.06.2025

Heute heisst es Loopings statt Laptop

Unser Team ist heute auf Mission ausserhalb des Büros, um gemeinsam Höhen, Tiefen und vielleicht auch ein paar Loopings zu meistern.
Kurz gesagt: Wir gönnen uns gemeinsam einen Tag Auszeit, weshalb unser Büro heute nicht besetzt ist.

Ab Mittwoch, 17. September 2025 sind wir wieder wie gewohnt für dich erreichbar und kümmern uns gerne um dein Anliegen.

Bis dahin bitten wir um ein kleines bisschen Geduld. Vielen Dank fürs Verständnis.